Luftreiniger mit H14 Filter gehören längst zu einem ganzheitlichen Hygienekonzept und reduzieren das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 erheblich, wie das Umweltbundesamt bestätigt. Daher können effiziente Luftfilter wie unsere Air-Tower Serie im Rahmen der Überbrückungshilfe III mit bis zu 1,5 Mio € pro Monat rückwirkend bis März 2020 gefördert werden. Ausschlaggebend ist hier der Umsatzverlust im Vergleich zum Referenzmonat aus 2019.
Ein Antrag auf Überbrückungshilfe III kann ausschließlich über einen prüfenden Dritten gestellt werden (i.d.R. Steuerberater). Dieser prüft die Kriterien, ob ein Unternehmen grundsätzlich antragsberechtigt ist und ob die getroffenen Abschätzungen für Umsätze und anfallende Fixkosten für den Zeitraum der Antragstellung grundsätzlich plausibel sind. Bei dieser Überbrückungshilfe III ist maximal eine Antragsstellung über die vollen acht Fördermonate (November 2020 bis Juni 2021) möglich und muss bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.